Standortplanung
Erreichungsgrad nach Hilfsfrist rechnen — Schreibtischarbeit.
Die Standortplanung rechnet, welcher Anteil der Anschriften innerhalb der Hilfsfrist erreicht wird, und lässt Standorte durchspielen. Sie rechnet online und hat im Fahrzeug nichts zu suchen.
Das ist die Zahl, die einer Kommune vorgelegt wird und mit der sie über Millionen entscheidet. Die Rechnung ist deshalb bewusst frei von Datenbank, Router und Uhr gehalten — nur so lässt sie sich vollständig prüfen.
Drei Dinge, die entschieden sind
1. Gerechnet wird mit der Gesamtzeit, nicht mit der Fahrzeit. Die Hilfsfrist läuft ab der Notrufannahme; Disposition und Ausrücken gehören dazu. Ein Werkzeug, das nur fährt, nennt eine Zahl, die freundlicher ist als die Wirklichkeit.
2. Der nächste Standort ist der schnellste, nicht der nächstgelegene. Eine Freiwillige Feuerwehr um die Ecke mit acht Minuten Ausrückzeit kommt später an als eine besetzte Wache zwei Kilometer weiter.
Deshalb wird die Ausrückzeit je Standort addiert, bevor das Minimum gebildet wird — nicht danach. Wer erst das Minimum der Fahrzeiten nimmt und dann eine Ausrückzeit draufrechnet, wählt regelmäßig die falsche Wache.
3. Die Balken hängen an den eingetragenen Fristen, nicht an festen Minuten. Ein Balken bei acht Minuten ist sinnlos, wenn im Bedarfsplan zehn stehen.
Die Adressbasis
Gerechnet wird gegen die Anschriften eines Gebiets. Sie werden auf Bedarf geladen, nicht auf Vorrat:
- rund 20 Sekunden je Landkreis
- rund 23 MB in der Datenbank, 11 MB auf der Platte
- alle 400 Gebiete wären rund 9 GB
Geplant wird für Gemeinden, nicht für den ganzen Landkreis — der Zuschnitt folgt dem, was eine Kommune entscheidet.
Die Adressbasis trägt bewusst keine Organisationszuordnung: es sind öffentliche Anschriften ohne Personenbezug, geschnitten am Landkreis. Zwei Organisationen im selben Kreis würden denselben Bestand sonst doppelt führen — bei Northeim 32 736 Zeilen je Kunde statt einmal.